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   BGH, 15.03.2007 - III ZR 275/06   

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https://dejure.org/2007,13006
BGH, 15.03.2007 - III ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,13006)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - III ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,13006)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - III ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,13006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen der subjektiven Voraussetzungen für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. vor dem 1. Januar 2002

  • Judicialis

    ZPO § 156; ; ZPO § 552a; ; ZPO § 564; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1
    Beginn der Verjährung in Überleitungsfällen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 15.03.2007 - III ZR 275/06
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision liegen nicht (mehr) vor, nachdem die rechtsgrundsätzliche Frage, derentwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, inzwischen durch die Entscheidung des XI. Zivilsenats vom 23. Januar 2007 (XI ZR 44/06) im Sinne des Berufungsurteils geklärt worden ist: Auch in Überleitungsfällen beginnt die Verjährung erst dann, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB erfüllt sind.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 6 U 114/08

    Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen Pflichtverletzung bei Abschlussprüfung

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings schon mehrfach klargestellt, dass bei einer Anwendung des § 254 BGB im Rahmen der Haftung aus § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB mehr Zurückhaltung als sonst üblich geboten ist, weil es gerade die Aufgabe des Abschlussprüfers ist, Fehler in der Rechnungslegung der Kapitalgesellschaft aufzudecken und den daraus drohenden Schaden von dieser abzuwenden (BGH vom 10.12.2009, Az.: VII ZR 42/08, Tz. 56 = BGHZ 183, 323; BGH vom 23.10.1997, Az.: III ZR 275/06 = BGHR BGB § 254 Abs. 1 Abwägung 14).
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